Kleinunternehmerregelung – einfach erklärt

Aufpassen, wenn von der „Kleinunternehmerregelung“ gesprochen wird, weil damit zwei verschiedene Sachen gemeint sein können, nämlich:

  • Kleinunternehmer im Sinn der SVA (Gewerbliche Sozialversicherung)
  • Kleinunternehmer im Sinne der Umsatzsteuer

Kleinunternehmer im Sinne der SVA

Sobald du dein Gewerbe anmeldest, bist du bei der gewerblichen Sozialversicherung (SVA) automatisch dabei. Du bist damit kranken- und pensionsversichert. Die Kosten der SVA belaufen sich auf ca. 26% vom Gewinn.

Ausnahme aus der gewerblichen Sozialversicherung, wenn...
Wenn dein Umsatz unter 30.000 € UND dein Gewinn unter 5.361,72 € im Jahr bleibt (Stand 2019), kannst du bei der SVA eine “Ausnahme aus der gewerblichen Sozialversicherung” beantragen. Du giltst damit als KleinunternehmerIn im Sinne der SVA und kannst dir vorerst die 26% vom Gewinn aus deiner selbstständigen Tätigkeit ersparen.

Beachte:

  • Wenn du nicht bei der SVA bist, dann musst du dich woanders versichern!
  • Nachdem niemand von 5.361,72 € im Jahr leben kann, macht es Sinn, nebenbei in Voll- oder Teilzeit einen Job als Angestellte/r  zu haben. 
  • Den Antrag zur Ausnahme aus der gewerblichen Sozialversicherung kann man nur während der ersten 12 Monate ab Gründung stellen. 
  • Du kannst von der gewerblichen Sozialversicherung mehrere Jahren ausgenommen bleiben – solange die Grenzen nicht überschritten werden.
  • Die Geringfügigkeitsgrenze für Angestellte beträgt 446,81€ (Stand 2019). Merke, dass 12 x 446,81 = 5.361,72! D.h., die Gewinngrenze für die Ausnahme von der gewerblichen Sozialversicherung hängt von der Geringfügigkeitsgrenze direkt ab.

Kleinunternehmerregelung im Sinne der Umsatzsteuer

Wenn wir Dinge kaufen oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen, zahlen wir meistens 20% Umsatzsteuer.

Wenn wir Dienstleistungen verkaufen, stellen wir üblicherweise auch 20% Umsatzsteuer in Rechnung. Diese 20% Umsatzsteuer leiten wir, nach Abzug der Vorsteuer, an das Finanzamt weiter.

Kleinunternehmerregelung - Umsatzsteuer und Vorsteuer

Aber: Wenn die Umsätze unter 30.000 € pro Jahr liegen, kannst du dir aussuchen, ob du deine Rechnungen MIT oder OHNE Umsatzsteuer ausstellst. Dieses muss man bei Beginn der selbstständigen Tätigkeit beim Finanzamt bekannt geben.

Kleinunternehmer im Sinne der Umsatzsteuer sind...
Kleinunternehmer im Sinne der Umsatzsteuer sind UnternehmerInnen, deren jährliche Umsätze unter 30.000 liegen, und die gewählt haben, keine Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen.

Aber beachte: Wenn du dich dafür entscheidest, keine Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen, dann kannst du die Umsatzsteuer deiner betrieblichen Aufwendungen (=Vorsteuer) NICHT zurückbekommen.

Wenn du wissen willst, wann es günstiger ist, keine Umsatzsteuer zu verrechnen und wann schon, hinterlasse deine E-Mail-Adresse. Ich gebe dir Bescheid, sobald der Beitrag fertig ist.

Fazit

Sei mit dem Begriff “Kleinunternehmerregelung” vorsichtig, um Missverständnisse zu vermeiden. Manche verstehen “Kleinunternehmer” im  Sinne der Umsatzsteuer und manche im Sinne der gewerblichen Sozialversicherung.

Zum Thema “Ausnahme aus der Gewerblichen Sozialversicherung“ habe ich einen Beitrag verfasst, der vielleicht für dich interessant ist: https://www.minerva.or.at/nebenberuflich-selbststaendig-in-oesterreich/

Wenn du Fragen hast, schreibe sie unten. Bis dann!

6 Comments

  1. Markus Gruber
    • Felix Rizo-Patron
  2. Sanja
    • Felix Rizo-Patron
  3. Elisabeth Brunner
    • Felix Rizo-Patron

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