Nebenberuflich selbstständig heißt, dass du voll oder teilzeit angestellt bist und nebenbei selbstständig tätig. Hier erkläre ich, wie das geht, und warum das auf jeden Fall Sinn macht.
Als ich das Gewerbe angemeldet hatte, merkte ich schnell, dass es nicht so leicht war, Kunden zu finden, und, dass die Kunden wenig zahlen wollten.
Es wurde zunehmend schwer, die Rechnungen zu zahlen. Die Selbstständigkeit war nicht so leicht, wie ich mir vorgestellt hatte…
Aber ich hatte großes Glück: Die Firma, wo ich früher gearbeitet hatte, brauchte mich noch. Ich fing dort wieder als Angestellter an. Diesmal nicht Vollzeit, sondern Teilzeit, mit 20 Stunden pro Woche. So hatte ich Zeit für die selbstständige Tätigkeit, die ich ausübte.
Über die Anstellung war ich versichert und verfügte über ein regelmäßiges Einkommen, um meine Grundausgaben zu decken.
Die Ausnahme aus der Gewerblichen Sozialversicherung
Wenn dein Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit unter 5000 € jährlich bleibt, kannst du bei der SVA eine “Befreiung der Gewerblichen Sozialversicherung” beantragen.
Wenn die Befreiung anerkannt wird, dann bist du bei der gewerblichen SV nicht mehr versichert – mit der nebenberuflichen Anstellung aber schon!
Der Vorteil ist, dass du so selbstständig tätig sein kannst, ohne die Beiträge der Gewerblichen Sozialversicherung zahlen zu müssen. Die Kosten der gewerblichen Sozialversicherung scheinen mit ca. 170 € im Monat als nicht sehr hoch, aber, wenn man noch keine Kunden hat, ist das auch viel Geld.
Das geht natürlich nur, soweit dein Gewinn unter 5.000 € im Jahr bleibt. Wenn sich über die Einkommensteuererklärung nachträglich ergibt, dass der Gewinn höher war, musst du die GSV Beiträge für das ganze Jahr nachzahlen. So pass auf!
Nebenberuflich Selbstständig: Steuern
Wenn du selbstständig tätig bist, dann musst du jährlich eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Dein Einkommen besteht aus dem Lohn aus deiner Anstellung und dem Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit.
In dieser Tabelle siehst du, was du an Steuern zu zahlen hast:
Tarifstufe | Einkommen in Euro | Steuersatz | |
---|---|---|---|
1 | bis 11.000 | 0% | für die ersten 11.000 |
2 | über 11.000 bis 18.000 | 25% | für die nächsten 7.000 |
3 | über 18.000 bis 31.000 | 35% | für die nächsten 13.000 |
4 | über 31.000 bis 60.000 | 42% | für die nächsten 29.000 |
5 | über 60.000 bis 90.000 | 48% | für die nächsten 30.000 |
6 | über 90.000 bis 1.000.000 | 50% | für die nächsten 10.000 |
7 | über 1.000.000 | 55% | für alles über 1.000.000 |
Beispiel
Kristen Stewart, 27 Jahre alt, arbeitet Vollzeit als Verkäuferin und erstellt nebenberuflich Websites. Mit der Anstellung verdient sie pro Jahr 21.000 netto.
Mit der selbstständigen Tätigkeit hat sie im Jahr 2018 einen Umsatz von 6.000 € und Kosten von 2.000 €, d.h. einen Gewinn von 4.000 €
Einkommen
Somit hat Kristen 2018 ein Einkommen von 21.000 + 4.000 = 25.000 €
Steuern (siehe Tabelle oben)
(11.000 x 0%) + (7.000 x 25%) + (7.000 x 35%) = 4.200 €
Nachzahlung
Über die Anstellung wurden bereits ca. 2.800 € Lohnsteuer (= „Einkommensteuer für Angestellte“) an das Finanzamt überwiesen.
4.200 – 2.800 = 1.400
D.h. von die 4.200 an fälligen Einkommensteuer, ziehe ich die bereits bezahlten 2.800.
Kristen muss aufgrund der selbstständigen Tätigkeit 1.400 € an das Finanzamt nachzahlen.
Sich nebenberuflich selbstständig machen macht Sinn
Um selbstständig tätig zu werden, musst du deinen Job nicht unbedingt kündigen. Du kannst die Selbstständigkeit auch nebenbei angehen. Das macht aus den folgenden Gründen Sinn:
- Geringere Kosten (Wegfall Gewerbliche Sozialversicherung),
- ein regelmäßiges Einkommen über deine Anstellung,
- damit bist du von Anfang an nicht auf die Gewinne deiner selbstständige Tätigkeit angewiesen und hast damit Zeit, dir einen Kundenstock aufzubauen.
Wir denken oft, dass wir schon alles wissen. Wenn du dich selbstständig machst, wird dir klar, dass du noch Vieles zu lernen hast. Sich selbstständig machen ist eine echte Herausforderung. Aber das ist gut so. Weil wir mit der Herausforderung wachsen.
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Wenn du eine Frage dazu hast, stelle sie unten.
Bis dann, Felix
Hallo Felix,
Ich bin genau am Punkt, meine Selbstständigkeit über einen Business Plan zu planen. Letztlich ist eben zu klären, wie schnell Umsatz kommen kann und wie ich in der Zwischenzeit das Überleben sichere. Kannst mir Tipps geben, wie man eine Marktanalyse so macht, dass man sich auf die Zahlen dann einigermaßen verlassen kann
VG Martin
Hallo Martin, wie man Marktanalyse betreiben kann? Dazu fallen mir folgende Möglichkeiten ein:
– Statistiken über die Industrie durchgehen (Websites der WKO, Statistik Austria, Google Trends, statista.com…)
– sehr wichtig: mit Leute sprechen, die in der Industrie sind
– auf Excel / Google Sheets mit den Zahlen spielen.
Da hast du auch eine Tabelle wo du sehen kannst wie viel an Versicherung (GSVG) und Einkommensteuer von den Eingänge abgezogen wird. Vielleicht auch von Interesse: http://minerva.or.at/share/kosten_gsvg_und_einkommensteuer.pdf
Wenn du sonst Fragen hast, gib Bescheid! Servus, Felix
Hallo Felix!
Im Feber schließe ich meine Ausbildung zur Kinder-Yoga-Lehrerin ab. Nun ist meine Frage, welche die ersten Schritte in die Selbstständigkeit sind. Hast du da Tipps oder einen Blog-Eintrag für mich?
Vielen Dank!
Liebe Grüße
Tamara
Hallo Tamara,
wenn du dich selbstständig machen willst, ziehe in Betracht das Unternehmensgründungsprogramm des AMS beizutreten. Da hast ein Beitrag darüber:
https://www.minerva.or.at/ugp-unternehmensgruendungsprogramm-ams/
Gib Bescheid! Liebe Grüße, Felix
Hallo Felix! Vielen Dank für diese simple aber doch so hilfreiche Aufstellung. Auf keiner offiziellen Website wurde mir so weitergeholfen wie hier.
Werde mich definitiv weiter nach deinen Artikeln umsehen! Lieben Gruß, Katharina
Oh Katharina, danke dir für das Lob! Ok, werde dann mehr Beiträge schreiben. Bis dann!
Hallo Felix!
Leider stehe ich, glaube ich zumindest, voll auf der Leitung. Wenn ich in meinem Hauptberuf im Angestelltenverhältnis (Vollzeit) sozialversichert bin muss ich dann keine Sozialversicherung für meine Selbständigkeit bezahlen? Oder muss ich Sozialversicherung für meine Selbstständigkeit bezahlen, sobald der Gewinn 5000 Euro übersteigt, obwohl ich ja durch meinen Vollzeitjob sozialversichert bin.
LG Nadine
Hallo Nadine, ja, richtig: Solange deine Einkünfte (Umsatz weniger Kosten) aus der selbstständige Tätigkeit unter 5000 bleiben (oder genauer gesagt 5361,72 € – Stand 2019), kannst du eine Ausnahme aus der GSVG (Gewerbliche Sozialversicherung) beantragen.
Solltest du die Gewinn-Grenze von 5361,72 € im Jahr überschreiten, dann muss du bei der GSVG auch versichert sein. Dann muss du für deine gewerbliche Einkünfte auch Pension- und Krankenversicherung bezahlen.
Um die genaue Voraussetzungen zu erfahren, google „Ausnahme aus der gewerbliche Sozialversicherung“.
Wenn du weitere Fragen hast, gib Bescheid. Machs gut! Felix
Hallo Felix,
vielen Dank für die super Tipps :).
Habe eine Frage. Ich will mich auch nebenberuflich selbständig machen. Ich würde dafür aber gerne eine GmbH gründen. Ist dies denn überhaupt möglich wenn ich bei meinem Job weiterhin die 40 Stunden pro Woche arbeiten will? Bei meinem eigenen Unternehmen wäre ich dann ja GF und muss da ja auch X stunden arbeiten
Hallo Thomas!
In dem Beitrag behandle ich der Fall für Einzelunternehmern. Mit der GmbH läuft es anders. Bei der GmbH musst du als Geschäftsführer mit zumindest 20 Stunden pro Woche angemeldet sein. Wenn deine Beteiligung an der GmbH unter 25% liegt bist du bei der ASVG (allgemeine SV) versichert, wenn deine Beiteiligung über 50% liegt, musst du bei der GSVG (gewerbliche SV) sein.
D.h. nebenberuflich im Sinne, dass du mit deine gewerbliche Einkünfte nicht versichert bist, gibt es bei der GmbH nicht.
Ich hoffe ich konnte damit helfen. Machs gut! Felix
Hallo Felix, ein sehr hilfreicher Beitrag. Ich danke dir vielmals! Du hast es geschafft etwas einfach und verständlich aufzuzeigen, was zehn anderen Seiten nicht erreicht haben. Hut ab!
Hey Daniel, danke dir vielmals für das Lob!
Brauch man um zu nebenberuflich selbständig zu sein Die erlaubnis von Der firma wo ich gerade vollzeit beschäfrigt bin ? (Kolletivvertrag )
Danke Felix
Hallo Gabor,
schau einmal in deinem Dienstvertrag ob darüber etwas steht.
Machs gut Gabor! Schöne Grüße, Felix
Hallo Felix, danke für deinen Beitrag sehr hilfreich!
Eine Frage habe ich jedoch noch. Spielt es eine Rolle wie viel ich monatlich mit meiner neben beruflichen Selbständigkeit verdiene wenn ich jedoch trotzdem unter 5361 € jahrlich bleibe.
Danke im Voraus!
LG Sherif
Hallo Sherif Ahmed,
2 Sachen sind zu beachten:
– den Gewinn darf nicht größer als etwa 5.000 € im Jahr sein UND
– der Umsatz darf nicht größer als 30.000 € im Jahr sein.
Die Umsatzgrenze hatte ich im Beitrag nicht erwähnt und hole das jetzt nach. Danke dir für die Frage!
Mach es gut! Felix
Hallo Felix! Möchte mich nebenberuflich selbständig machen und dabei helfen mir deine Tipps sehr. Es stellt sich für mich die Frage, wann ich das Einkommensteuer aus der Anstellung und selbständigen Tätigkeit zahlen muss? 1 x im Jahr, 1/4-jährlich als Vorauszahlung… Danke für deine Antwort!
Hallo Daniela,
von der Anstellung wird dein Monatslohn abgerechnet und die Lohnsteuer an das Finanzamt monatlich bezahlt. Das macht dein Arbeitgeber.
Für die Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit musst du einmal im Jahr, bis spätestens Juni des Folgejahres, eine Einkommensteuererklärung abgeben und dafür Einkommenssteuer nachzahlen.
Die Nachzahlung muss nicht auf einmal sein. Man kann dafür Raten beantragen.
Mach es gut Daniela!