Das Unternehmensgründungsprogramm (UGP) ist ein Angebot des AMS für Leute, die sich selbstständig machen wollen. Ich habe im Jahr 2012/2013 daran teilgenommen und teile meine Erfahrungen hier mit euch.
Woraus besteht das UGP?
- Du erhältst die Möglichkeit, ein- oder zweitägige Seminare zu besuchen. Seminare zum Thema: Buchhaltung, Marketing, Recht usw.
- Dir wird ein Unternehmensberater zugewiesen, den du monatlich triffst und der dich bei der Gründung berät.
- Du erhältst dein Arbeitslosengeld, ohne zum AMS zu gehen, dich bei Firmen bewerben oder Kurse besuchen zu müssen.
- Du lernst Leute kennen, die auch gründen wollen.
So kommst du ins UGP
Zuerst: zum UGP Infotag gehen
Wenn du beim AMS gemeldet bist:
- Deinem AMS Berater mitteilen, dass du an das Selbständigwerden denkst und deswegen Informationen über das UGP willst.
- Der AMS Berater gibt dir einen Termin für einen UGP Infotag.
- Du gehst zum Infotag, hörst dir an worum es geht und du kannst Fragen stellen.
Auch wenn du nicht beim AMS gemeldet bist, kannst du zum UGP Infotag gehen. Auf der Seite www.gruendungsforum.at findest du die aktuellen Termine. Solltest du dann entscheiden, dass du das UGP machen willst, müsstest du dich arbeitslos melden. Das UGP bekommt man vom AMS nur bezahlt, wenn man beim Eintritt arbeitslos gemeldet ist.
Dann: sich für das UGP bewerben
Wenn du am UGP teilnehmen willst:
- Schreibe einen Businessplan. Bei mir hat ein A4 Blatt gereicht.
- Vereinbare einen Termin bei einem Berater des UGP, präsentiere deinen Businessplan und er entscheidet, ob du im UGP aufgenommen wirst.
Folgende Seminare kannst du im Rahmen des UGP besuchen
Die UGP Seminare sind normalerweise ein- oder zweitägig. Du bist nicht verpflichtet, diese Seminare zu besuchen. Es ist aber eine sehr gute Gelegenheit, Sachen zu lernen, die für die Selbstständigkeit nützlich sind. Außerdem lernst du Leute in einer ähnlichen Situation (Unternehmensgründung) kennen. Hier manche Seminare die angeboten werden:
- Rechnungswesen
- Budgetierung
- Grundlagen des Rechts
- Marketing für GründerInnen
- Online-Marketing Basics
- Social Media für GründerInnen
- Google AdWords
- Büroorganisation
- Kommunikation – Verkaufsgespräche
- und viele andere…
Was passiert, wenn nach der Gründung dein Geschäft nicht wie erwartet funktioniert?
Angenommen du machst das UGP, meldest das Gewerbe an und merkst dann, dass du davon nicht leben kannst. Du hast folgende Möglichkeiten:
- Raus aus der Gewerblichen Sozialversicherung: Solange dein Gewinn geringer als ca. 5.000 € im Jahr ist, kannst du dich von der Gewerblichen Sozialversicherung ausschließen lassen. So kannst du, mit weniger Kosten, weiter selbstständig tätig sein. Aber Vorsicht: die Ausnahme der gewerbliche Sozialversicherung ist nur innerhalb von 12 Monaten ab Gründung möglich. Nur: wenn du das machst, bist nicht mehr versichert. Dann kannst du dich bei der WGKK selbstversichern oder eine (Teilzeit-)Anstellung übernehmen, wo du dann versichert bist.
- Ganz aufhören: Wenn du nicht mehr selbstständig tätig sein willst, kannst du das Gewerbe stilllegen und dich beim AMS arbeitslos melden. Wenn du beim AMS zurück bist, erhältst du – unter Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen – das gleiche Geld, das du beim Einstieg ins UGP erhalten hast.
Fazit
Mir hat das UGP damals sehr viel gebracht: In den Seminaren habe ich viel gelernt, viele Gründer kennengelernt, monatlich AMS-Geld erhalten und dadurch Zeit gehabt, um mich auf die Gründung vorzubereiten. Und mein UGP-Unternehmensberater hat mich über viele wichtige Dinge informiert, die mir selbst nicht bewusst waren.
Ob berufstätig oder derzeit arbeitslos: Wenn du in Betracht ziehst, dich selbstständig zu machen, dann geh zum AMS und mach einen Termin für den UGP Infotag aus. Das kann ich dir empfehlen!
Hallo,
vielen Dank, dass du deine Erfahrung mit uns geteilt hast.
Ich hätte allerdings da noch eine Frage und zwar wollte ich dich fragen, wie ehrlich du deinem Betreuer mitgeteilt hast, dass du dich selbstständig machen würdest? Ich habe mittlerweile von vielen Leuten erfahren, dass sie zum AMS gehen und zunächst mitteilen, dass sie auf Arbeitssuche sind. Nach 2 Monate sagen sie dann, dass sie sich selbstständig machen wollen.
Daher meine Frage, wie bist du da genau vorgegangen?
LG
Julian
Hallo Julian,
damals war ich bei eine Firma beschäftigt und für mich war es klar, dass ich mich selbstständig machen wollte. Ich habe einvernehmlich gekündigt, mich arbeitslos gemeldet und den AMS-Berater gleich informiert, dass ich beim UGP mitmachen will. Der AMS-Berater hat mir einen Termin für einen UGP-Informationstag gegeben, dann bin ich wieder zum AMS-Berater gegangen, dann beim UGP beworben… Es hat um die 3 Monate gedauert (weil ein AMS-Termin pro Monat), bis ich beim UGP anfangen konnte.
Wenn du derzeit bei einer Firma beschäftigt bist, könntest du vorerst zu einem UGP-Infotag gehen. Um am Infotag teilzunehmen, musst du nicht unbedingt arbeitslos gemeldet sein (die Termine sind hier: https://gruendungsforum.at). So kannst du klären, ob du das wirklich machen willst und die Anforderungen erfüllst. Wenn ja, kündigst du, usw.
Ich wünsche dir viel Erfolg!
Wenn du weitere Fragen hast, gib Bescheid.
Servus! Felix
Hallo Felix,
vielen Dank für den hilfreichen Erfahrungsbericht.
Ich will mich auch für das UGP anmelden und wollte dich fragen, ob du Tipps geben könntest bezüglich des Business-Planes?
Mit freundlichen Grüßen,
Ivi
Hallo Ivi!
Dein Businessplan muss nicht perfekt und nicht vollständig sein. Daran wirst du im Zuge des UGPs arbeiten.
Die Aufgabe des Businessplans bei deiner Bewerbung für das UGP ist, dass du grob vermittelst, worum es bei deiner Geschäftsidee geht.
Anfänglich genügt es, wenn du folgende Punkte behandelst:
– Produkt bzw. Dienstleistung: Was genau verkaufst du? Inwiefern löst du ein Problem oder deckst einen Bedarf auf dem Markt?
– Zielgruppe: Wem verkaufst du dein Produkt?
– Marketing und Verkauf: Wie wirst du deine Zielgruppe erreichen? Welche Marketing- und Verkaufstaktiken wirst du nutzen?
Wenn du den Businessplan schreibst, stelle dir ein(e) Freund(in) vor, der du erklären willst, worum es bei deiner Geschäftsidee geht. Achte darauf, dass dein(e) Freund(in) nicht zum Gähnen anfängt! Behandle deswegen Punkte, die interessant sind und lass‘ alles andere vorerst aus.
Hier ist ein Beitrag zum Thema Businessplan: https://www.minerva.or.at/so-schreibt-man-ein-businessplan/
Wenn ich dir sonst behilflich sein kann, bitte gib mir Bescheid.
Servus! Felix
Hallo Felix,
ich bin nach einigen Recherchen über Deinen Beitrag bezüglich des UGPs gestoßen. Der Beitrag ist wirklich super informativ, vielen Dank dafür. Ich befinde mich aktuell im UGP, allerdings stellt sich mir gerade eine große Frage – ich hoffe Du kannst mir dieses beantworten. Ich habe bereits jetzt eine tolle Geschäftskooperation angeboten bekommen, allerdings befindet sich diese in Deutschland. Sa ich dieses Angebot sehr gerne wahrnehmen möchte, stellt sich mir die Frage, ob ich während des UGPs nach Deutschland umziehen kann und es dort fortsetze oder direkt nach Beendigung umziehen kann, um dann mein Gewerbe dort anzumelden. Weißt Du vielleicht eine Antwort darauf? Ich wäre Dir sehr dankbar, wenn Du mir diesbezüglich weiterhelfen kannst.
Vielen Dank!
Herzliche Grüße
Johanna Rhode
Hallo Johanna, wenn du im UGP bist, gibt es grundsätzlich 2 Möglichkeiten. Die erste: Man macht beim UGP mit und man gründet in Österreich. Die zweite: Man unterbricht das UGP, und man gründet nicht (man entscheidet sich doch dagegen, sich selbstständig zu machen; es ergibt sich ein Job als Angestellter, etc.). Wenn du in Österreich nicht gründest, dann müsstest das UGP abbrechen, denke ich. Erkundige dich doch am besten bei deinem AMS Berater oder bei deinem dir zugewiesenen Berater vom UGP.
Mach‘ es gut Johanna, viel Erfolg!
Hallo Felix,
wow, danke für den informativen Beitrag!
Ich möchte auch ins UGP, habe allerdings noch ein paar Fragezeichen im Kopf, vl. kannst du mir weiterhelfen.
Mir ist noch nicht ganz klar, was ich in der Zeit des UGP bereits machen kann und was nicht? Kann ich zB vor der Gründung bereits auf Messen fahren und potenzielle Zulieferer anwerben oder ihnen meine Visitenkarte geben?
Parallel zum UGP wird meine Business-Partnerin mit Hilfe eine Förderung vor der Gründung bereits am ersten Prototypen arbeiten. Kann ich ihr dabei helfen ohne gegen die Richtlinien des UGP zu verstoßen?
Würde mich freuen, wenn du mir diesbezüglich weiterhelfen könntest?
Vielen Dank!
LG
Matthias
Hallo Matthias, sehr gute Frage!
Das UGP haltet sich an die gewerberechtliche Bestimmungen und endet mit der Anmeldung des Gewerbes. Solange das Gewerbe nicht angemeldet ist, darfst du nicht gewerblich tätig sein.
Ein Gewerbe ist (…) jede Tätigkeit, die (…) auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird (…). (Wikipedia)
D.h. während des UGPs darfst du Informationen sammeln, Kontakte knüpfen, deinen Dienst oder Produkt vorbereiten, und sogar testen. Eine Website zu haben oder Visitenkarten auszuteilen ist heikel, aber soweit ich weiß, nicht ausdrücklich untersagt. Am Ende hängt es von den konkreten Gegebenheiten und inwieweit du in deinem Sinne argumentieren kannst.
Wenn du schon im UGP bist, frage am besten deinen zugeteilten Unternehmensberater.
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen. Machs gut! Felix
Hallo Felix.
Bin aus purer Verzweiflung auf diese Seite gestoßen. Vor ca. 2 Wochen wurde mir versichert, dass ich ins UGP einsteigen darf. Heute wurde mir mitgeteilt, dass es doch nicht so ist.
Kurze Vorgeschichte: Habe voriges Jahr gekündigt und wollte den Weg in die Selbstständigkeit als EPU wagen. Beim AMS angekündigt, Checkliste ausgefüllt… Da war ein Punkt, wegen Kleinstunternehmerregelung. Habe erwähnt, dass ich 1x in der Woche 1Std. einen Kurs unterrichte, der per Werkvertrag (vor ca. 1 Jahr) abgeschlossen wurde. Das Honorar ist sehr gering. Somit die Beraterin beim AMS, dass dies ok sei.
So, Klärungsgespräch bei der UGP mit plausiblen Businessplan. Die waren sehr überzeugt und somit die Zustimmung. Jetzt erfahre ich, voller Erschütterung, dass ich doch nicht ins Programm komme wegen diesem lächerlichen Kurs. Zwecks Kleinunternehmerregelung usw. geht das nicht, obwohl ich das von Anfang an erwähnt habe.
Habe nun aus Verzweiflung sofort den Werkvertrag gekündigt und einen neuen Termin mit der AMS Beraterin beantragt.
Was denkst du? Habe ich noch eine Chance? Obwohl ich falsch informiert wurde?
Mir ist dieser Weg, den ich gehen will, unglaublich wichtig!
Danke schon mal für deine Antwort.
Viele liebe Grüße
Nina
Hallo Nina,
mit dem Begriff Kleinunternehmer bzw. Kleinstunternehmer gibt es oft Verwirrung, weil damit zwei getrennte Dinge gemeint sind, nämlich:
– UnternehmerInnen, die keine Umsatzsteuer (20%) verrechnen, weil sie die Umsatzgrenze von 30.000 € pro Jahr nicht überschreiten.
– UnternehmerInnen, die nicht bei der gewerbliche Sozialversicherung sein müssen, weil deren Gewinn unter 5.361,72 (Stand 2019) liegt.
Es wäre wichtig zu wissen, was du in der Checkliste genau angegeben hast.
// Wenn du angegeben hast, dass du bereits Kleinunternehmerin bist, wirst du ins UGP nicht aufgenommen, weil du bereits unternehmerisch tätig bist.
// Wenn du angegeben hast, dass du nach der Gründung als Kleinunternehmerin (Gewinn unter 5.361,72 pro Jahr) tätig sein willst (d.h. nebenberuflich), wirst du im UGP auch nicht angenommen; das AMS will, dass du nach der Gründung zu 100% selbstständig bist.
Es liegt anscheinend ein Missverständnis vor. Kläre was genau, was der Grund war, dass du nicht ins UGP aufgenommen wurdest, und mache einen neuen Antrag.
Liebe Grüße, Felix
Lieber Felix! Dein Blog ist so super! Total klar, informativ und was du schreibst macht einen Mut es auszuprobieren! Vielen vielen Dank! Silvana