Kleinunternehmerregelung 2025: Neue Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer in Österreich
Gute Nachrichten für alle, die in Österreich selbstständig sind oder ein eigenes Unternehmen gründen wollen: Ab dem 1. Jänner 2025 gibt es wichtige Änderungen für sogenannte Kleinunternehmer. Die Umsatzgrenze wurde auf 55.000 Euro erhöht.
Was bedeutet das genau? Und welche Vorteile bringt das für Gründerinnen und Gründer? Wir erklären es dir einfach und klar.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Bis 31.12.24 dürfte man Umsätze von maximal 35.000 Euro pro Jahr haben um Kleinunternehmer zu sein. Man brauchte also keine Umsatzsteuer auf die Rechnungen anführen und auch keine Umsatzsteuer ans Finanzamt zahlen.
Ab dem 1.1.2025 gilt:
Die neue Grenze ist 55.000 Euro brutto im Jahr.
Beispiel:
Sie sind Nachhilfelehrerin und verdienen 50.000 Euro im Jahr.
→ Sie müssen keine Umsatzsteuer verrechnen.
→ Sie brauchen auch keine Umsatzsteuervoranmeldung machen.
Das spart Zeit und Geld!
Was ändert sich bei der Sozialversicherung?
Bis 31.12.2024 müsste man Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung) zahlen, wenn der Umsatz über 35.000 Euro im Jahr lag.
Ab 2025 gilt:
Wenn Sie unter 55.000 Euro Umsatz bleiben, können Sie von der Pflichtversicherung ausgenommen werden. Sie zahlen dann nur für die Unfallversicherung (ca. 12 Euro im Monat)
Tipp zum Schluss:
Die Kleinunternehmerregelung 2025 ist eine gute Sache, weil Sie dadurch weniger Bürokratie haben – zum Beispiel bei der Umsatzsteuervoranmeldung.
Wenn Sie Fragen haben, schreiben Sie sie bitte unten in die Kommentare.
Schöne Grüße, Felix